ISUFi – Marketing · Design · Technologie
Terms & conditions
Last updated: 10. Oktober 2026
Die englische Übersetzung der AGB ist in Vorbereitung. Rechtlich massgebend ist die deutsche Fassung.
Hinweis: Einzelne Angaben (rechtlicher Vertragspartner, Rechtsform) werden nach der finalen rechtlichen Prüfung ergänzt.
§ 1 Anbieter und Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen ISUFi und seinen Auftraggebern.
Anbieterangaben: ISUFi, Hueb 19, 6362 Richenthal, Schweiz, E-Mail: info@isufi-digital.ch. Der rechtliche Vertragspartner wird vor Veröffentlichung ergänzt.
ISUFi erbringt Dienstleistungen in den Bereichen Marketing, Design, Technologie, Softwareentwicklung, digitale Kommunikation und künstliche Intelligenz.
Diese AGB gelten ausschliesslich gegenüber Unternehmen, selbstständig Erwerbstätigen und anderen Auftraggebern, die den Vertrag im Rahmen ihrer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit abschliessen (B2B).
Entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, soweit ISUFi ihrer Anwendung ausdrücklich zugestimmt hat.
Individuelle schriftliche Vereinbarungen und bestätigte Angebote haben bei Widersprüchen Vorrang vor diesen AGB.
§ 2 Leistungen
ISUFi bietet insbesondere folgende Dienstleistungen an:
- Markenentwicklung, Branding und Corporate Design
- Logoentwicklung und Grafikdesign
- Gestaltung und Entwicklung von Websites
- Entwicklung und Betreuung von Online-Shops
- Entwicklung von Apps und digitalen Anwendungen
- Social-Media-Marketing und Content-Erstellung
- Foto-, Video- und KI-gestützte Medienproduktion
- Marketingberatung und digitale Werbekampagnen
- KI-Chatbots und digitale Assistenten
- Automatisierung und Integration digitaler Systeme
- Technische Betreuung, Wartung und Weiterentwicklung
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuellen Angebot oder der jeweiligen Projektvereinbarung.
Leistungen, die nicht ausdrücklich vereinbart wurden, sind nicht Bestandteil des Auftrags.
Zusätzliche Leistungen können gegen gesonderte Vergütung vereinbart werden.
ISUFi kann geeignete externe Dienstleister und Fachpersonen zur Leistungserbringung einsetzen. Gesetzliche und vertragliche Anforderungen an Datenschutz, Vertraulichkeit und die Beauftragung Dritter bleiben vorbehalten.
§ 3 Vertragsabschluss
Ein Vertrag kommt durch die schriftliche oder elektronische Annahme eines individuellen Angebots oder durch Unterzeichnung eines entsprechenden Vertrags zustande.
Eine Angebotsannahme kann insbesondere per E-Mail oder über eine vereinbarte digitale Projektplattform erfolgen.
Die unverbindliche Kontaktaufnahme über die Website stellt noch keinen kostenpflichtigen Auftrag dar.
Massgebend sind der vereinbarte Leistungsumfang, die Vergütung, die Zahlungsbedingungen sowie allfällige Projektfristen.
Änderungen und Ergänzungen können in Textform vereinbart werden, soweit keine strengeren gesetzlichen Formvorschriften gelten.
§ 4 Angebote und Preise
ISUFi erstellt grundsätzlich individuelle Angebote auf Grundlage der Anforderungen des Auftraggebers.
Die Preise richten sich nach Art, Umfang und Komplexität des jeweiligen Projekts.
Sämtliche vereinbarten Leistungen und Kosten werden im Angebot beschrieben.
Nicht ausdrücklich enthaltene Zusatzleistungen können gesondert berechnet werden.
Kosten für externe Anbieter, insbesondere Domains, Hosting, Software, KI-Dienste, Werbebudgets, Lizenzen und App-Store-Gebühren, werden nach Massgabe des Angebots gesondert ausgewiesen.
Die vereinbarte Währung ergibt sich aus dem Angebot. Für Kunden in Deutschland und Österreich können Angebote in Euro und für Kunden in der Schweiz in Schweizer Franken erstellt werden.
Die Behandlung von Steuern und Abgaben richtet sich nach den jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorschriften und wird auf den Rechnungen entsprechend ausgewiesen.
§ 5 Zahlungsbedingungen
Sofern im individuellen Angebot nichts Abweichendes vereinbart wurde, erfolgt die Vergütung projektbezogener Leistungen in drei Teilzahlungen:
- 30 % bei Auftragserteilung
- 40 % beim vereinbarten Projektmeilenstein während der Umsetzung
- 30 % vor der endgültigen Übergabe
Die jeweiligen Projektmeilensteine und Zahlungszeitpunkte werden im Angebot festgelegt.
ISUFi kann abhängig vom Projektumfang und Auftragswert abweichende Zahlungsmodelle anbieten.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen ab Zugang der Rechnung zu bezahlen, frühestens jedoch ab der vereinbarten Fälligkeit.
Bei Zahlungsverzug gelten die vertraglich vereinbarten und gesetzlichen Bestimmungen.
Soweit gesetzlich zulässig, kann ISUFi nach angemessener Mitteilung und Fristsetzung noch nicht erbrachte Leistungen bis zur Begleichung fälliger Forderungen zurückstellen.
Bereits erbrachte und ordnungsgemäss geschuldete Leistungen bleiben nach Massgabe des Vertrags vergütungspflichtig.
§ 6 Ratenzahlung
ISUFi kann Auftraggebern nach individueller Vereinbarung eine Ratenzahlung über maximal drei Monate anbieten.
Ein Anspruch auf Ratenzahlung besteht nicht.
Für die Inanspruchnahme einer Ratenzahlung sind folgende zusätzliche Gebühren vorgesehen: Deutschland und Österreich: 50 EUR pro vereinbartem Ratenzahlungsmonat. Schweiz: 80 CHF pro vereinbartem Ratenzahlungsmonat.
Bei einer dreimonatigen Ratenzahlung ergeben sich damit zusätzliche Gebühren von insgesamt 150 EUR beziehungsweise 240 CHF.
Die konkreten Ratenbeträge, Gebühren, Zahlungstermine und die Gesamtsumme werden dem Auftraggeber vor Vertragsabschluss transparent mitgeteilt.
Eine Ratenzahlung kommt nur durch ausdrückliche Vereinbarung zustande.
Die Erhebung der vorgesehenen Gebühren steht unter dem Vorbehalt ihrer rechtlichen Zulässigkeit. Unzulässige Gebühren werden nicht erhoben.
Gesetzliche Vorschriften zu Zahlungsaufschüben, Finanzierung und Kreditgeschäften bleiben vorbehalten.
§ 7 Abonnements und wiederkehrende Dienstleistungen
Wiederkehrende Dienstleistungen werden, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, im Rahmen von Quartalsabonnements angeboten.
Dazu können insbesondere gehören:
- Social-Media-Betreuung
- Content-Produktion
- Website-Wartung
- Technische Betreuung
- Marketingbetreuung
- Kampagnenmanagement
- KI- und Automatisierungsbetreuung
Die reguläre Vertragsperiode beträgt drei Monate.
Die Vertragsperiode beginnt mit dem individuell vereinbarten Vertragsbeginn.
Sofern das Abonnement nicht rechtzeitig gekündigt wird, verlängert es sich automatisch um weitere drei Monate.
Die ordentliche Kündigungsfrist beträgt 30 Kalendertage vor Ablauf der jeweiligen Vertragsperiode.
Eine Kündigung kann in Textform, insbesondere per E-Mail, erfolgen.
Geht eine ordentliche Kündigung nach Ablauf der Kündigungsfrist ein, wird sie grundsätzlich zum Ende der folgenden Vertragsperiode wirksam.
Gesetzlich zwingende Rechte zur vorzeitigen Vertragsbeendigung bleiben unberührt.
Insbesondere bleiben anwendbare Bestimmungen des Schweizer Obligationenrechts über die Beendigung von Auftragsverhältnissen vorbehalten.
Der genaue Leistungsumfang, die Vergütung, externe Kosten und allfällige Zusatzleistungen ergeben sich aus der individuellen Abonnementvereinbarung.
Die Abrechnung erfolgt nach den im jeweiligen Angebot festgelegten Zahlungsterminen.
§ 8 Projektablauf und Zusammenarbeit
ISUFi setzt Projekte auf Grundlage des vereinbarten Leistungsumfangs um.
Der Projektablauf umfasst je nach Vereinbarung insbesondere:
- Anforderungsbesprechung
- Konzeption
- Gestaltung
- Technische Umsetzung
- Abstimmung
- Prüfung
- Übergabe
Der Auftraggeber wird während der vereinbarten Projektphasen in angemessenem Umfang eingebunden.
Entwürfe und Zwischenergebnisse können zur Prüfung und Freigabe vorgelegt werden.
Die konkreten Projektphasen richten sich nach dem individuellen Angebot.
§ 9 Korrekturen und Änderungswünsche
Sofern im Angebot nichts Abweichendes vereinbart wurde, sind zwei Korrekturrunden im vereinbarten Projektpreis enthalten.
Eine Korrekturrunde umfasst die gebündelte Mitteilung und Bearbeitung von Änderungswünschen innerhalb des ursprünglich vereinbarten Leistungsumfangs.
Zusätzliche Änderungswünsche, neue Funktionen, grundlegende Konzeptänderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs gelten nicht automatisch als gewöhnliche Korrekturen.
Für zusätzliche Leistungen kann eine gesonderte Vergütung vereinbart werden.
ISUFi informiert den Auftraggeber vor der kostenpflichtigen Umsetzung über die zusätzlichen Kosten und holt dessen Zustimmung ein.
Die Behebung von Mängeln, für die ISUFi nach Vertrag oder Gesetz einzustehen hat, wird nicht auf die vereinbarten Korrekturrunden angerechnet.
Gesetzliche Mängelrechte bleiben unberührt.
§ 10 Freigaben
Entwürfe, Konzepte, Designs und andere vereinbarte Zwischenergebnisse werden dem Auftraggeber gegebenenfalls zur Freigabe vorgelegt.
Freigaben erfolgen schriftlich per E-Mail oder über die vereinbarte Projektplattform.
Nach erfolgter Freigabe darf ISUFi die weiteren Projektschritte auf Grundlage des freigegebenen Arbeitsstands ausführen.
Nachträgliche Änderungen können zusätzlichen Aufwand verursachen.
Kostenpflichtige Änderungen bedürfen einer entsprechenden Vereinbarung.
Eine Freigabe führt nicht automatisch zum Ausschluss gesetzlicher Mängelrechte.
§ 11 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt alle zur Projektdurchführung erforderlichen Informationen, Inhalte, Unterlagen und Zugänge rechtzeitig zur Verfügung.
Der Auftraggeber ist für die Richtigkeit und rechtliche Zulässigkeit der von ihm bereitgestellten Inhalte verantwortlich, soweit die jeweilige Verantwortung nicht ausdrücklich von ISUFi übernommen wurde.
Der Auftraggeber sichert zu, zur Verwendung der bereitgestellten Inhalte im vereinbarten Umfang berechtigt zu sein.
Verzögerungen aufgrund fehlender Informationen, verspäteter Freigaben oder sonstiger fehlender Mitwirkung können zu einer angemessenen Anpassung der Projektfristen führen.
ISUFi informiert den Auftraggeber über erkennbare Auswirkungen auf den Projektablauf.
Zusätzlicher Aufwand wird nur nach Massgabe der vertraglichen und gesetzlichen Voraussetzungen gesondert berechnet.
§ 12 Projektfristen
Projektfristen und Fertigstellungstermine werden individuell vereinbart.
Unverbindliche Zeitangaben dienen der Planung und stellen keine verbindliche Fertigstellungszusage dar.
Verbindliche Termine müssen ausdrücklich als solche vereinbart werden.
Bei Änderungen des Leistungsumfangs oder Verzögerungen durch fehlende Kundenmitwirkung können angemessene Anpassungen erforderlich sein.
Gesetzliche Ansprüche bei von ISUFi zu vertretenden Verzögerungen bleiben unberührt.
§ 13 Einsatz künstlicher Intelligenz
ISUFi setzt bei der Konzeption, Gestaltung, Entwicklung und Umsetzung seiner Dienstleistungen in erheblichem Umfang künstliche Intelligenz sowie KI-gestützte Software und automatisierte Systeme ein.
Arbeitsergebnisse können vollständig oder überwiegend mithilfe künstlicher Intelligenz erstellt werden.
Der Einsatz künstlicher Intelligenz kann insbesondere folgende Bereiche betreffen:
- Grafikdesign
- Markenentwicklung
- Texte
- Bilder
- Videos
- Websites
- Softwarecode
- Apps
- Marketinginhalte
- Chatbots
- Automatisierungen
- Digitale Unternehmenslösungen
Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass KI-generierte Ergebnisse Fehler, Ungenauigkeiten oder technische Einschränkungen aufweisen können.
Der vereinbarte Leistungsumfang und die geschuldeten Eigenschaften der Arbeitsergebnisse bleiben massgebend.
ISUFi ist für die vertraglich geschuldete Leistung verantwortlich. Der Einsatz künstlicher Intelligenz führt nicht zu einem pauschalen Ausschluss dieser Verantwortung.
Art und Umfang erforderlicher fachlicher Prüfungen werden entsprechend den vertraglichen Anforderungen und den gesetzlichen Pflichten bestimmt.
Besondere Anforderungen an den Einsatz oder Ausschluss bestimmter KI-Systeme sind vor Projektbeginn ausdrücklich zu vereinbaren.
§ 14 KI-Drittanbieter und technische Abhängigkeiten
Bei der Leistungserbringung können externe KI-Systeme, Softwareplattformen, Programmierschnittstellen und sonstige technische Dienste eingesetzt werden.
Für diese Dienste können gesonderte Nutzungsbedingungen, technische Beschränkungen und Lizenzbestimmungen gelten.
ISUFi informiert den Auftraggeber über wesentliche Einschränkungen, soweit diese für die vereinbarte Nutzung relevant sind.
Kostenpflichtige Drittanbieterleistungen werden entsprechend dem Angebot ausgewiesen.
Änderungen, Einschränkungen oder die Einstellung externer Dienste können technische Anpassungen erforderlich machen.
Die Verantwortlichkeit von ISUFi für die Auswahl, Integration und vertraglich geschuldete Leistung bleibt nach den gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen bestehen.
§ 15 Nutzungsrechte
Die Nutzungsrechte an den von ISUFi erstellten Arbeitsergebnissen richten sich nach dem individuellen Angebot.
Bei vereinbarten Teilzahlungen werden die vorgesehenen Nutzungsrechte an einer ausdrücklich freigegebenen und abgegrenzten Teilleistung nach vollständiger Bezahlung der dieser Teilleistung zugeordneten Vergütung eingeräumt.
Die Bezahlung einer Teilleistung begründet keinen Anspruch auf Rechte an anderen, noch nicht bezahlten oder nicht freigegebenen Projektbestandteilen.
ISUFi kann ausschliesslich Rechte übertragen oder einräumen, über die ISUFi tatsächlich verfügen darf.
Rechte Dritter, insbesondere an Schriftarten, Bildern, Software, KI-Diensten und sonstigen lizenzierten Bestandteilen, bleiben vorbehalten.
Bei KI-generierten Ergebnissen kann der urheberrechtliche Schutz je nach anwendbarem Recht und konkreter Entstehung eingeschränkt sein oder fehlen.
ISUFi garantiert keinen ausschliesslichen urheberrechtlichen Schutz für Ergebnisse, bei denen ein solcher Schutz rechtlich nicht besteht.
Der Umfang der kommerziellen Nutzung, Bearbeitung, Weitergabe und allfälligen ausschliesslichen Rechte wird im Angebot festgelegt.
§ 16 Herausgabe von Projektdateien
ISUFi übergibt die im Angebot vereinbarten Arbeitsergebnisse und Dateiformate.
Die Herausgabe offener Design-Dateien, bearbeitbarer Quelldateien, Software-Quellcode, Entwicklungsumgebungen oder interner Vorlagen erfolgt nur, soweit dies ausdrücklich vereinbart wurde oder gesetzlich geschuldet ist.
Bei Websites, Apps und digitalen Anwendungen werden die geschuldeten Zugänge, Projektdateien und Dokumentationen im Angebot festgelegt.
Drittanbieter-Lizenzen und deren Nutzungsbedingungen bleiben vorbehalten.
§ 17 Websites, Apps und technische Leistungen
Die vereinbarten Funktionen, unterstützten Systeme und technischen Anforderungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot.
ISUFi führt die vertraglich geschuldeten Prüfungen und Tests durch.
Eine vollständige Fehlerfreiheit sämtlicher Software unter allen denkbaren Einsatzbedingungen wird nicht zugesichert.
Gesetzliche und vertragliche Ansprüche wegen Mängeln bleiben unberührt.
Funktionen, Schnittstellen und Dienste externer Anbieter können von deren technischen Voraussetzungen und Nutzungsbedingungen abhängen.
Die Verantwortlichkeit für Hosting, Domains, Wartung, Updates, Sicherheitsmassnahmen und Datensicherungen wird projektbezogen vereinbart.
Eine laufende technische Betreuung ist nur Bestandteil des Vertrags, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde.
§ 18 Marketing und Social Media
ISUFi erbringt Marketing- und Social-Media-Leistungen im vereinbarten Umfang.
Hierzu können Strategie, Content-Erstellung, Veröffentlichung, Kampagnenbetreuung, Analyse und Optimierung gehören.
ISUFi garantiert keine bestimmte Reichweite, Anzahl von Followern, Kontaktanfragen, Verkäufen oder Umsätzen, sofern ein konkreter Erfolg nicht ausdrücklich und wirksam vereinbart wurde.
Werbeplattformen können eigene Richtlinien und technische Voraussetzungen vorgeben.
Werbebudgets und Agenturhonorare werden grundsätzlich getrennt ausgewiesen.
Soweit möglich und vereinbart, werden Werbekampagnen über kundeneigene Werbekonten durchgeführt.
Die Verantwortung für vereinbarte Agenturleistungen bleibt von den Bedingungen der Werbeplattformen unberührt.
§ 19 Abnahme und Übergabe
Soweit das jeweilige Vertragsverhältnis eine Abnahme vorsieht, wird das vereinbarte Arbeitsergebnis dem Auftraggeber zur Prüfung bereitgestellt.
Der Auftraggeber prüft das Ergebnis innerhalb der individuell vereinbarten oder einer angemessenen Frist.
Festgestellte Mängel sollen ISUFi möglichst konkret mitgeteilt werden.
ISUFi erhält Gelegenheit zur gesetzlich beziehungsweise vertraglich geschuldeten Mängelbehebung.
Eine Abnahmefiktion allein aufgrund ausbleibender Rückmeldung wird durch diese AGB nicht pauschal begründet.
Gesetzliche Abnahme- und Mängelregelungen bleiben vorbehalten.
§ 20 Vorzeitiger Projektabbruch
Bei einer vorzeitigen Beendigung eines Projekts werden die bis zum Beendigungszeitpunkt erbrachten Leistungen sowie vereinbarte, nicht mehr stornierbare Fremdkosten abgerechnet, soweit dies rechtlich zulässig ist.
Bereits geleistete Zahlungen werden mit berechtigten Forderungen verrechnet.
Ein allfälliger Überschuss wird dem Auftraggeber zurückerstattet.
Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben vorbehalten.
Gesetzlich zwingende Kündigungs- und Beendigungsrechte werden durch diese Bestimmung nicht ausgeschlossen.
§ 21 Wartung und Betreuung
Wartung, Support, technische Aktualisierungen und Weiterentwicklungen sind nur geschuldet, soweit sie ausdrücklich vereinbart wurden.
Laufende Leistungen können über ein Quartalsabonnement geregelt werden.
Der Umfang der Betreuung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.
Leistungen ausserhalb des vereinbarten Umfangs können gesondert angeboten werden.
Die Verantwortlichkeiten für externe Dienste, Hosting und Infrastruktur werden vertraglich festgelegt.
§ 22 Vertraulichkeit und Datenschutz
Die Vertragsparteien behandeln vertrauliche geschäftliche Informationen, die ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden, grundsätzlich vertraulich.
ISUFi bearbeitet personenbezogene Daten unter Beachtung der anwendbaren Datenschutzvorschriften.
Werden personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden bearbeitet, treffen die Parteien bei Bedarf eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsbearbeitung beziehungsweise Auftragsverarbeitung.
Die Verwendung vertraulicher Kundendaten in externen KI-Systemen setzt eine geeignete rechtliche und vertragliche Grundlage voraus.
ISUFi berücksichtigt bei der Auswahl externer Dienstleister insbesondere Vertraulichkeit, Datensicherheit und die anwendbaren Anforderungen an internationale Datenübermittlungen.
Weitere Informationen zur Bearbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung und gegebenenfalls ergänzenden Datenschutzvereinbarungen.
§ 23 Haftung
ISUFi haftet für Vertragsverletzungen und Schäden nach Massgabe der anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.
Eine Haftungsbeschränkung für rechtswidriges vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten wird nicht vereinbart.
Für leichte Fahrlässigkeit können im individuell vereinbarten und gesetzlich zulässigen Umfang Haftungsbeschränkungen vorgesehen werden.
Der Einsatz von KI-Systemen oder externen Dienstleistern führt nicht automatisch zum Ausschluss der Verantwortung von ISUFi.
Zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen bleiben unberührt.
§ 24 Höhere Gewalt
Ereignisse ausserhalb des zumutbaren Einflussbereichs einer Vertragspartei können die Vertragserfüllung vorübergehend beeinträchtigen.
Die betroffene Partei informiert die andere Partei über erhebliche Auswirkungen, soweit dies möglich und zumutbar ist.
Die Rechtsfolgen richten sich nach dem Vertrag und den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.
Eine pauschale Befreiung von sämtlichen Vertragspflichten wird nicht vereinbart.
§ 25 Anwendbares Recht
Für die Vertragsbeziehung zwischen ISUFi und dem Auftraggeber soll grundsätzlich Schweizer materielles Recht gelten.
Zwingende gesetzliche Vorschriften und gegebenenfalls vorrangige internationale Übereinkommen bleiben vorbehalten.
Bei grenzüberschreitenden Verträgen sind die anwendbaren kollisionsrechtlichen und zwingenden Vorschriften zu berücksichtigen.
§ 26 Gerichtsstand
Als Gerichtsstand ist, soweit rechtlich zulässig und wirksam vereinbart, der Geschäftssitz des rechtlichen Vertragspartners von ISUFi im Kanton Luzern vorgesehen.
Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben vorbehalten.
§ 27 Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen individueller Verträge können in Textform vereinbart werden, soweit keine zwingenden Formvorschriften entgegenstehen.
Sollte eine einzelne Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, richtet sich die Rechtsfolge nach den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.
Die übrigen Bestimmungen bleiben im gesetzlich zulässigen Umfang bestehen.
Individuelle Vertragsvereinbarungen gehen diesen AGB bei Widersprüchen vor.
ISUFi – Digital mit Anspruch.

